In den letzten Tagen kam eine Diskussion auf, ob Fonts, die zwar Open Source sind, aber unter einer Apache Version 2 – Lizenz veröffentlicht wurden, vom Websitebetreiber selbst gehostet werden dürfen.
Auslöser dieser Diskussion war wohl dieser Issue im Git-Repository des Fonts Roboto, eines Zeichensatzes, der nicht nur unter der Apache-Lizenz steht, sondern, neben Noto, wohl der derzeit meistverwendete Zeichensatz auf Websites sein dürfte. Während jedoch Google seinen zunächst ebenfalls unter einer Apache-Lizenz stehenden Noto-Fonts wohl umlizenzieren und für Noto die speziell für Fonts entwickelte SIL Open Font License Version 1.1 verwenden will, steht Roboto nach wie vor unter einer Apache Version 2-Lizenz.
Das Problem, dass nun aufkam, beruht darauf, dass die Apache Version 2-Lizenz für Redistributionen u.a. verlangt: “You must give any other recipients of the Work or Derivative Works a copy of this License;” Und der Einsatz auf einer Website ist mit jedem Aufruf eine Weiterverbreitung (redistribution). Die Frage des lizenzgemäßen Einsatzes stellt sich also unabhängig von der Frage, ob der Schriftsatz selbstgehostet oder etwa mittels Google-Fonts eingebunden ist. Bei einem selbstgehosteten Fonts stellt sich die Frage zwar schon etwas früher, nämlich mit der zum Abruf durch Websitebesucher bestimmten Ablage auf dem eigenen Webspace bzw. dem eigenen Webserver. Aber spätestens mit dem ersten Besucher stellt sich das Problem sowohl für selbstgehostete wie für Google-gehostete Fonts.
Doch was hat es nun mit dem Problem auf sich, dass die Apache Version 2 – Lizenz die Weitergabe einer Kopie der Lizenz verlangt?
Meine erste Reaktion, als ich hiervon las, war wenig konstruktiv: Das kommt halt davon, wenn man eine für das konkrete Projekt untaugliche Lizenz verwendet. Warum verwendet man für Fonts auch die Apache-Lizenz und nicht die speziell auf die Anforderungen von Fonts ausgerichtete SIL Open Font License (aktuell: Version 1.1)? Denn in der SIL-Lizenz, die in ihren materiellen Regelungen weitestgehend der Apache-Lizenz entspricht, stellt sich dieses Problem nicht: Nach der SIL-Lizenz genügt ein Link auf den Lizenztext in den Metaangaben der Fonts-Datei. So einfach könnte es also sein …
Aber sei es wie es soll, das Problem dürfte auch bei Apache-lizenzierten Fonts wie Roboto kein wirkliches sein:
Die Apache-Lizenz verlangt die Weitergabe der Lizenzbedingungen in Kopie. Dies kann in einer extra Datei oder auch innerhalb der Datei erfolgen. Die Frage ist halt, wie “You must give any other recipients of the Work … a copy of this License; ” zu verstehen ist. Oder anders gefragt: Kann die Weitergabe einer Lizenz-Kopie auch mittels Link (etwa innerhalb der Metadaten der Fonts-Datei) erfolgen? Diese Frage hat sich zum Zeitpunkt der Entwicklung der heute noch gebräuchlichen Version der Apache-Lizenz im Jahr 2004 noch nicht so gestellt. Viele unter der Apache-Lizenz stehende Projekte beantworten diese Frage inzwischen allerdings positiv und fügen von vorneherein nur einen solchen Link bei. Und auch die Roboto-Zeichensätze haben einen solchen Link in ihren Fonts-Dateien.
Dieses Vorgehen findet seine Stütze auch in den Apache Lizenzbestimmungen selbst, die eine dateimäßige Weitergabe nur verlangen, wenn der Autor eine Textdatei mit der Bezeichnung “NOTICE” beigefügt haben (Ziffer 4.d) und ansonsten nur eine soweit möglich unveränderte Weitergabe der ursprünglich beigefügten Urheber-, Marken- und sonstigen Hinweise verlangt (Ziffer 4.c).
Und ja, natürlich: diese Auslegung ist nicht zwingend. Aber: Die inzwischen 14 Jahre alte Apache Version 2-Lizenz schweigt sich hier aus und die oben beschriebene Auslegung ist die einzige Möglichkeit, einen unter Apache Version 2 stehenden Zeichensatz in einer Online-Umgebung überhaupt einsetzen zu können. Verneint man diese Auslegung, wäre eine Nutzung eines unter dieser Lizenz veröffentlichen Zeichensatzes im Online-Umfeld nicht möglich.
Um das Ganze einzuordnen: Roboto ist nicht nur der von Google verwendete Standardzeichensatz sowohl auf Android wie auf Chrome OS, sondern auch der von Google ausdrücklich für sein Material Design empfohlene Zeichensatz. Genau dafür wurde Roboto also entwickelt: Zur Nutzung im Online-Umfeld.
Und hier kommt nun ein anderer Grundsatz des Urheberrechts zum Tragen: Räumt der Urheber ein Nutzungsrecht (eine Lizenz) ein, sind damit im Zweifel immer auch die Rechte eingeräumt, die zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Werks erforderlich sind. Ist also ein Zeichensatz bestimmungsgemäß im Online-Umfeld nutzbar, kann darf eine verschiedenen Auslegungen zugängliche Lizenzbestimmung nicht so ausgelegt werden, dass genau dieser bestimmungsgemäße Gebrauch nicht mehr (oder nicht mehr sinnvoll) möglich ist. Würde die Regelung unter Ziffer 4.a der Apache Version 2-Lizenzbestimmungen wörtlich genommen werden, müsste jedem Websitebesucher zwingend auch eine Kopie der Apache-Lizenz auf seinen PC oder sein Handy gesendet werden. Also z.B. noch ein extra Layer mit den Apache-Lizenzbestimmungen. Kein Autor, der seinen Fonts (auch) für die Webnutzung entwickelt, würde so etwas verlangen. Und spätestens mit dieser Überlegung wird unsere obige Auslegung der Apache-Lizenzbestimmungen, die auch im “normalen” Umfeld der Apache-Lizenz zwar ebenfalls auf dem Vormarsch, aber sicherlich nicht zwingend ist, im Umfeld von Apache-lizenzierten Webfonts zur einzig möglichen.
Und ja: diese ganzen Klimmzüge wären überflüssig, wenn für Zeichensätze statt der unpassenden Apache-Lizenz sinnvollerweise die genau für diesen Zweck entwickelte SIL Open Font License (Version 1.1) genutzt worden wäre. Wurde aber leider nicht. Aber das ist halt die übliche Alternative, die sich immer stellt: entweder nutze ich ein passendes Regelwerk oder ich provoziere juristische Haarspaltereien. Oder ich besinne mich als Urheber eines Besseren, lizenziere meinen Zeichensatz um und entziehe damit den Juristen ihre Argumentationsbasis…
tl;dr Webfonts sind auch dann nutzbar und können vom Webmaster selbstgehostet werden, wenn sie -wie Roboto- der Apache Version 2 – Lizenz unterliegen.